12 - Strafrecht I [ID:54332]
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Okay, könnt ihr mich hören auch hinten?

Ist es okay von der Lautstärke?

Dann mal so.

Okay, wenn ich zu schnell spreche oder wenn es zu leise oder zu laut ist, dann ruft einfach,

sagt mir Bescheid.

Okay, dann herzlich willkommen zu unserer Vorlesung heute.

Ich bin Dr.

Johanna Hahn, aber ihr könnt gerne Johanna und einfach Du sagen zu mir.

Ich bin Habilitandin von Hans Kutlich und ich darf ihn heute vertreten.

Hat er euch, glaube ich, schon letzte Stunde gesagt, dass er heute nicht da sein kann.

Aber ich freue mich sehr, mit euch heute die Stunde zu machen.

Kurz zu mir, ich habe in Passau studiert, Jura, ich habe ein Jahr in Sibirien studiert.

Dann habe ich mein Referendariat gemacht in Nordrhein-Westfalen, noch mit verschiedenen

anderen Stationen.

Dann habe ich einen Master gemacht in den USA, der Harvard Law School, noch so einen

juristischen Master und promoviert im Bereich Strafrecht neue Technologien.

Und jetzt, nachdem ich die Doktorarbeit fertig habe, bin ich bei Hans Kutlich und mache dort

meine Habilitation, also quasi so ein zweites Buch noch mal im Strafrecht.

Und ja, ich freue mich sehr auf die Vorlesung mit euch heute.

Ganz kurz, wenn ihr Fragen habt zu der Vorlesung, könnt ihr euch immer zwischendurch auch einfach

melden, also wirklich gar kein Problem, sehr gerne.

Wenn ihr spezifischere Fragen habt, dann werde ich euch vielleicht sagen, ja, kommt gerne

nach der Stunde zu mir.

Aber das ist auch wirklich gar kein Problem.

Also ich habe auch immer so creepy Fragen gestellt und nach der Stunde diskutiert.

Deswegen, also fragt gerne alles, was ihr wollt.

Bleibt nach der Stunde, solange ihr wollt, noch da.

Hier habe ich gesehen, die Folien, die ich mitbekommen habe von Hans Kutlich, da steht

eben das falsche Datum.

Also es geht natürlich um die Hausaufgaben für die heutige Vorlesung.

Die Studentin, die das eigentlich machen wollte, ist leider erkrankt, konnte deshalb das heute

nicht für uns präsentieren, aber dann mache ich das gerne mit euch zusammen.

Frage eins war, im Besprechungsfall der vergangenen Woche ging es unter anderem um den Einfluss

eines ärztlichen Kunstfehlers auf die Erfolgszurechnung.

Und, ich glaube, gemeint ist, unter welchen beiden Fallgruppen der objektiven Zurechnung

kann ein solches Geschehen diskutiert werden.

Also so ein ärztlicher Kunstfehler.

Wovon hängt es letztlich ab, ob ein solcher Fehler die Zurechnung unterbricht?

Habt ihr einen Gedanken dazu?

Wenn ihr mal einen Gedanken habt, dann meldet euch einfach mal mit eurer Überlegung, was

für eine Fallgruppe.

Ja, gerne.

Ja, sehr gut.

Ich wiederhole das nochmal.

Also der Herr Kumpelitone hat völlig richtig gesagt, es kommen zwei Fallgruppen hier in

Betracht.

Zum einen die Fallgruppe des atypischen Kausalverlaufs, der die objektive Zurechnung unterbrechen

kann, oder die Fallgruppe des dazwischentretenden Dritter, also des eigenverantwortlichen, freiverantwortlichen

dazwischentretenden Dritter.

Weil man könnte ja sagen, der Arzt ist hier als Dritter dazwischengetreten in den Kausalverlauf

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:26:09 Min

Aufnahmedatum

2024-11-27

Hochgeladen am

2024-11-27 20:59:48

Sprache

de-DE

Rechtswidrigkeit: Einführung (Vorlesungsvertrung Dr. Johanna Hahn)

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